
Das erste volle Kalenderjahr seit dem Inkrafttreten der DSGVO geht langsam zu Ende. Wir nehmen dies zum Anlass für zwei Blogposts zum Thema: Was bedeutet die DSGVO für Sie persönlich? Was bedeutet sie für Unternehmen?
Weltweit gilt der Oktober inzwischen als Monat der Cyber Security Awareness. Bevor wir ins neue Jahr gehen, macht er uns das Thema Sicherheit noch einmal präsent.
Ganz neu ist die DSGVO nicht mehr, schließlich ist sie seit dem 25. Mai 2018 in Kraft. Aber viele Europäer (31 % sind es genau gesagt dem Eurobarometer zufolge) wissen immer noch nicht, was DSGVO genau bedeutet. 32 % haben sogar noch nie davon gehört. Höchste Zeit, das Thema anzusprechen, oder?
Halten sich die Unternehmen an die DSGVO? Sind Datenschutzverletzungen seitdem zurückgegangen? Wie wirkt sich die DSGVO auf unser aller Alltagsleben aus? Dieser sowie ein weiterer Beitrag zum Thema erklären Ihnen, was es mit der DSGVO auf sich hat und inwiefern sie den Umgang mit Ihren Daten verändert hat.
Die Bedeutung der fünf Buchstaben DSGVO
Dass DSGVO „Datenschutz-Grundverordnung“ bedeutet, wissen Sie sicherlich schon. Darauf wollten wir auch gar nicht hinaus, uns geht es um die inhaltliche Bedeutung der DSGVO für Sie. Vor dem 25. Mai 2018 war der Umgang mit persönlichen Daten in den Mitgliedstaaten der EU nicht einheitlich geregelt. Das hat die DSGVO verändert. Sie gilt für das gesamte EU-Gebiet und sorgt dort für mehr Einheitlichkeit beim Datenschutz. Wichtig dabei: Die DSGVO erstreckt sich über die Grenzen der EU hinaus; sie greift überall, wo Daten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern verarbeitet werden. (Brasilien verfolgt mit seinem Lei Geral de Proteção de Dados, kurz LGPD, einen ähnlichen Ansatz.)
Was bedeutet das alles für Sie persönlich? Einfach gesagt, haben Sie nun als EU-Bürger oder -Bürgerin die Kontrolle über Daten, die sich auf Sie beziehen, denn die DSGVO verpflichtet Unternehmen dazu, ihren Umgang mit personenbezogenen Daten transparent darzulegen.
Früher konnten Website-Betreiber davon ausgehen, dass Besucher der Nutzung ihrer dort hinterlassenen Daten stillschweigend zustimmen. Seit der DSGVO müssen Unternehmen deutlich machen, wie sie diese Daten einsetzen. Und Sie selbst müssen der Nutzung Ihrer Daten explizit zustimmen oder sie verweigern können – Stichwort „Cookie-Banner“.
Unter der DSGVO haben Sie als Person folgende Rechte:

Mehr zu den einzelnen Rechten finden Sie hier.
DSGVO: eine Zwischenbilanz
Unternehmen bemühen sich redlich um ihre DSGVO-Konformität, doch ideal sind die Zustände noch nicht. Vom 25. Mai 2018, dem Tag des Inkrafttretens der Regelung, bis zum selben Datum genau ein Jahr später gab es 145.000 Anfragen und Beschwerden zum Thema Datenschutz. 89.271 Datenschutzverletzungen wurden behördlich gemeldet (was Unternehmen im Rahmen der DSGVO wohlgemerkt innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden der Datenschutzverletzung erledigen müssen).
Ein soziales Netzwerk in Deutschland musste ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro zahlen, weil Passwörter von Nutzern dort unverschlüsselt gespeichert worden waren.
Was können Sie selbst für die Sicherheit Ihrer Daten tun?
Erstens: Nutzen Sie die Rechte, die Sie durch die DSGVO haben! Mehr denn je können Sie bestimmen, ob und wo Ihre persönlichen Daten verwendet werden. Sie haben auch ein Recht auf Vergessenwerden, können also verlangen, dass Ihre Daten vollständig aus der Datenbank eines Unternehmens gelöscht werden.
Zweitens: Tragen Sie selbst Sorge für die Online-Sicherheit Ihrer eigenen Daten. Wenn Sie Passwörter aus Bequemlichkeit wiederverwenden, setzen Sie Ihre Daten Risiken aus. Wenn Sie Ihre Konten nicht mit starken Passwörtern schützen, machen Sie kriminellen Hackern das Leben einfach.
Uns ist klar, dass die Vielzahl der Passwörter, die man heutzutage braucht, die Sache nicht leichter macht. Aber genau deshalb gibt es Tools für die Passwortverwaltung.
Mit einem Passwortmanager müssen Sie sich keine Passwörter mehr merken. Weitere Vorteile einer solchen Lösung:
- Sie können darin nicht nur Ihre Passwörter, sondern auch andere sensible Daten sicher verwahren: Ihre Bankverbindung, Ihre Reisepassnummer oder – auch nicht ganz unwichtig – Ihr WLAN-Passwort.
- Im Passwortmanager gespeicherte Benutzernamen und Passwörter werden beim Besuch der betreffenden Website automatisch eingegeben.
- Das Tool kann Passwörtern von bis zu 128 Zeichen Länge erzeugen. Die Mehrfachverwendung von Passwörtern erübrigt sich damit.
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